Bauarbeiten am „Haarwasen“ sind rechtens

Haarwasen

Magistrat: FC „Eintracht“ Haiger ist seit 2012 ohne Vertrag mit der Stadt

Haiger (öah/rst) – Aufmerksame Spaziergänger oder Passanten werden es bemerkt haben: Am Haigerer Stadion „Haarwasen“ laufen derzeit Bauarbeiten. Der TSV Steinbach Haiger, der das Sportgelände und die Gebäude mit einem Erbbaurechtsvertrag bis 2055 gepachtet hat, hat Teile des ehemaligen Sportheims abgerissen und will in direkter Nachbarschaft des Hartplatzes neue Gebäude errichten. Grundlage für alle Bauvorhaben ist ein planreifer Bebauungsplan.

Da zu den Abläufen rund um den Haarwasen diverse Fragen in der Bevölkerung laut wurden, hat der Magistrat eine Zusammenfassung aus Sicht der Verwaltung verfasst. Diese erklärt die zeitlichen und vertraglichen Abläufe rund um das Sportgelände sowie die Vereine SV „Eintracht“ Haiger, FC „Eintracht“ Haiger und TSV Steinbach.

  • 2003 wurde nach der Auflösung des einstigen Oberligisten SV „Eintracht“ Haiger der Verein FC „Eintracht“ Haiger neu gegründet. Als vorübergehende Lösung wurde am 1. Juni 2006 ein Pachtvertrag zwischen der Stadt und dem FC Haiger über die Nutzung des Sportheims unterzeichnet.
  • Im Jahr 2011 tauchten Abstimmungsschwierigkeiten auf. Unter anderem gab es Unklarheiten über Sanierungsarbeiten (z.B. sanitäre Anlagen), die Verteilung der Kosten und Zuständigkeiten für die Platzpflege. Daraufhin erhielt der FC „Eintracht“ im Dezember 2011 die fristgerechte Kündigung zum 30. Juni 2012. „Diese fristgerechte und vorsorgliche Kündigung wurde ausgesprochen, um einer stillschweigenden Verlängerung des Vertrages vorzubeugen“, erklärte Bürgermeister Mario Schramm: „Ziel war es, bis Mitte 2012 einen neuen Pachtvertrag auszuverhandeln.“ Leider sei anschließend kein Vertrag mehr über die Nutzung des Vereinsheims zustande gekommen.
  • Als im Juli 2012 der Vertrag abgelaufen war, duldete der Magistrat weiter vorerst den Sportbetrieb (auch ohne Vertrag). Da bis September 2012 ein neuer Vertrag abgeschlossen werden sollte, wurde der Verein FC Haiger gebeten, Vorschläge zum weiteren Betrieb und der Erhaltung der sportlichen Anlage und der Gebäude zu unterbreiten. Dieser Bitte kam die „Eintracht“ nicht nach.
  • Im August 2012 äußerste der TSV Steinbach erstmals Interesse an einer Nutzung des Geländes. Der Magistrat verlängerte die „Duldung“ der „Eintracht“ bis zum 31.12.2012, erhielt aber noch immer keinen tragfähigen Vertragsvorschlag seitens des Vereins. „Mit der neuen Eintracht wurde immer unter dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit allen anderen Sportvereinen verhandelt – das war der erklärte politische Wille des Magistrats“, blickt Bürgermeister Schramm zurück. Anders als zu Hoch-Zeiten, als die Eintracht 17 Jahre lang als Oberligist das sportliche Aushängeschild der Stadt gewesen sei, sollte nach der Neugründung des FC „Eintracht“ der Verein wie alle anderen städtischen Vereine behandelt werden.
  • Im Juli 2014 wurde ein Vorvertrag mit dem TSV Steinbach geschlossen. Dies geschah immer mit der Prämisse, dass der Turnverein sowie die „Eintracht“ und die Schulen weiter die Laufbahn bzw. den Hartplatz nutzen können. Aus diesem Grund waren/sind der Hartplatz und die Leichtathletik-Anlagen auch nicht im Erbbaurechtsvertrag enthalten, der im Februar 2015 abgeschlossen wurde. Dieser bezieht sich auf den Rasenplatz und zwei alte Sportheime.
  • Am 18. November 2015 pachtete die Stadt das Erdgeschoss des Gebäudes vom TSV Steinbach zurück. Ziel war es, die Fläche der „Eintracht“ (Sportheim) und dem Turnverein Haiger (Geräteraum) zur Verfügung zu stellen. Der Magistrat habe gehofft, dass es zu einem Untermietvertrag mit der „Eintracht“ kommen werde, das habe aber nicht geklappt, erklärte der Magistrat. Man habe viele Gespräche mit unterschiedlichsten Vorstandsmitgliedern der „Eintracht“ geführt. Ein Mietvertrags-Entwurf, den die Stadt an „Eintracht“ Haiger geschickt habe, sei aber nicht unterzeichnet worden. „Die Eintracht ist seit 1. Juli 2012 ohne Vertrag“, erklärte Bürgermeister Schramm.
  • Im August 2018 gab die Stadt die vom TSV Steinbach gepachtete Fläche an den TSV Steinbach zurück. Die Vereine sollten sich über die Nutzung des Sportheimes intern einig werden. Dies schien auch zu funktionieren, denn der FC „Eintracht“ ging einen Mietvertrag mit dem TSV Steinbach über Teilbereiche des Gebäudes ein. Der TSV sagte gleichzeitig dem Turnverein 1885 Haiger zu, dass dieser bei Veranstaltungen Flächen und Anlagen nutzen könne, was auch ohne Schwierigkeiten funktioniert habe. „Das waren alles interne Absprachen zwischen den Vereinen, in die sich die Stadt nicht eingemischt hat“, sagte Schramm.
  • Im vergangenen Jahr kündigte der TSV Steinbach Haiger den eigentlich bis ins Jahr 2043 reichenden Mietvertrag mit dem FC „Eintracht“ Haiger. Es kam zu einer Räumungsklage des TSV gegen den FC „Eintracht“ Haiger, der das Amtsgericht Dillenburg am 30.11.2020 erstinstanzlich stattgegeben hat. Die Räumung erfolgte nach einem Termin, zu dem beide Vereine von einem Gerichtsvollzieher geladen wurden. Erschienen ist zu diesem Termin nur der TSV.
  • „Das ist eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen dem TSV Steinbach und Eintracht Haiger. Wir mischen uns da nicht ein“, erklärte Bürgermeister Schramm. Es handele sich nach Kenntnis der Verwaltung auch nur um einen Teilabbruch. Der ehemalige Gastraum mit Küche sei abgerissen worden, nicht das komplette Vereinsheim. Der TSV Steinbach habe erklärt, dass ein Ersatzneubau hier errichtet werde – dies geschehe in enger Abstimmung mit dem TV 1885 Haiger, der Stadt und den Schulen. „Eine Abbruchgenehmigung lag vor“, berichtete Bürgermeister Schramm. Der Erbbaurechtsvertrag regele grundsätzlich, dass die Stadt Eigentümer des Grundstückes bleibe. Alle Gebäude – sowohl existierend, als auch später entstanden, umgebaut oder saniert – gehen zu Lasten des TSV Steinbach. Das bedeutet, dass bei einer eventuellen Rückabwicklung bereits vertraglich geregelt ist, dass die Stadt keinerlei Zahlungen für bauliche Anlagen vornehmen muss. In den vergangenen Jahren habe es sehr umfangreiche Bauarbeiten gegeben – Tribünen, Zaun, VIP-Raum, Umkleide- und SAnitärräume oder Toiletten. Das Baurecht sei durch einen Bebauungsplan gedeckt, der von den Stadtverordneten beschlossen worden sei.

Wie Bürgermeister Schramm abschließend mitteilte, sollen die Haigerer Stadtverordneten im nächsten Sitzungsblock über das Gesamtkonzept des Naherholungsgebietes „Haarwasen“ beraten. Dabei soll es um die Sportanlagen inklusive Hartplatz, einen Erlebnisspielplatz und einen Rundweg gehen. „Ziel der Verwaltung ist es, den Bereich am Haarwasen für alle Bürger der Stadt und der Stadtteile zu einer Erholungs-, Freizeit- und Erlebnisfläche werden zu lassen“, sagte der Rathaus-Chef. Dieses Konzept stieß im Rahmen von Vorberatungen der städtischen Gremien bereits auf Zustimmung. Natürlich sollten sich die Leichtathletik, die Fußballer und die Schützen in dem neuen Konzept wiederfinden. Die Verwaltung werde das Parlament über alle Lösungsansätze informieren und diese zur Beratung vorlegen.